Kostenübernahme

Kosten

Meine Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, EBM)

Private Krankenversicherung und Beihilfe
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung. Nach Rücksprache mit Ihnen übernehme ich gerne den Antrag auf  Kostenübernahme bei Ihrer Versicherung.

Selbstzahler
Selbstverständlich können Sie die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung auch selbst tragen. Die Höhe der Kosten hängt von dem Umfang und Schwierigkeit der Therapie ab. Einen entsprechenden Kostenvoranschlag stelle ich Ihnen im Rahmen der probatorischen Sitzungen zur Verfügung.

 

Gesetzliche Krankenversicherung
Da ich staatlich zugelassene Psychotherapeutin (approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten) bin, bin ich im Arzt-/Psychotherapeutenregister (gemäß § 4 Ärzte-ZV) der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein eingetragen.

Ich rechne mit allen gesetzlichen-und privat Krankenkassen ab.
Die Anzahl der Kassensitze ist durch die Kassenärztliche Vereinigung beschränkt.

Sie bzw. Ihr Kind haben jedoch einen gesetzlich festgelegten Anspruch auf eine zeitnahe ärztliche / psychotherapeutische Behandlung bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung. Es ist möglich, die Behandlung in einer Privatpraxis zu beantragen, wenn die Behandlung bei einem Arzt oder Therapeuten mit kassenärztlicher Zulassung nicht zeitnah erfolgen kann. In diesem Fall erstattet Ihnen Ihre Krankenkasse die Kosten (Kostenerstattungsverfahren).


Alle notwendigen Informationen finden Sie im Flyer der Bundespsychotherapeutenkammer!
Ratgeber Kostenerstattung


Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung. Nach Rücksprache mit Ihnen übernehme ich gerne den Antrag auf  Kostenübernahme bei Ihrer Versicherung.
Die Formulare finden Sie im Downloadbereich